Hausordnung der Klinik Öschelbronn und des MVZ AnthroMed Öschelbronn
Die Klinik Öschelbronn soll ein Ort sein, an dem Menschen zur Ruhe kommen, sich sicher fühlen und sich auf ihre Behandlung und Genesung konzentrieren können.
Wir verbinden leitlinienorientierte, evidenzbasierte Medizin mit ausgewählten komplementärmedizinischen und anthroposophischen Therapieverfahren. Dabei steht für uns der Mensch mit seiner individuellen Situation im Mittelpunkt.
Das MVZ AnthroMed Öschelbronn befindet sich direkt im Klinikgebäude und ergänzt das stationäre und teilstationäre Angebot um die ambulante medizinische Versorgung. Die räumliche Nähe ermöglicht kurze Wege, direkten fachlichen Austausch und eine enge Verbindung zwischen ambulanter und stationärer
Behandlung.
Damit sich Patientinnen und Patienten, Angehörige, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende in unserem Haus wohl und sicher fühlen können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der folgenden Hausordnung.
Mit dem Betreten der Klinik, des MVZ oder des Klinikgeländes erkennen Besucherinnen und Besucher sowie sonstige Personen diese Hausordnung an. Für Patientinnen und Patienten gilt sie ergänzend zu den jeweiligen Behandlungs- und Aufnahmebedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Klinikgelände und alle dazugehörigen Gebäude und Einrichtungen.
Sie gilt insbesondere für:
- die stationären Bereiche der Klinik Öschelbronn,
- die Praxis- und Behandlungsräume des MVZ AnthroMed Öschelbronn,
- Therapie- und Funktionsbereiche,
- Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume,
- Wartebereiche,
- Außenanlagen und Wege,
- Parkflächen,
- sowie sonstige öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Klinikgeländes.
Sie gilt für:
- Patientinnen und Patienten,
- ambulante Patientinnen und Patienten des MVZ,
- Angehörige und Begleitpersonen,
- Besucherinnen und Besucher,
- Teilnehmende an Veranstaltungen,
- externe Dienstleister und Gäste,
- sowie alle sonstigen Personen, die sich auf dem Klinikgelände aufhalten.
Für einzelne Bereiche können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten. Diese sind zusätzlich zu beachten.
2. Gegenseitige Rücksichtnahme
Wir wünschen uns einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.
Alle Personen in der Klinik und im MVZ haben sich so zu verhalten, dass andere Menschen weder belästigt, bedroht, behindert noch gefährdet werden.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- beleidigendes, diskriminierendes, rassistisches oder menschenverachtendes Verhalten,
- Bedrohungen, körperliche Übergriffe oder Einschüchterungen,
- sexuelle Belästigung,
- mutwillige Beschädigung von Eigentum,
- aggressives oder stark störendes Verhalten,
- unnötiger Lärm,
- sowie Verhalten, das die Behandlung, Sicherheit oder Erholung anderer Personen beeinträchtigt.
Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten, soweit diese zur Sicherheit, zur Durchführung der Behandlung, zum Schutz anderer Personen oder zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebs erforderlich sind.
3. Ruhe und Rücksicht auf Patientinnen und Patienten
Eine Klinik ist insbesondere auch ein Ort der Ruhe und Erholung.
Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Menschen, die Ruhe benötigen.
Insbesondere bitten wir darum:
- Gespräche in angemessener Lautstärke zu führen,
- Türen leise zu schließen,
- Mobiltelefone auf lautlos zu stellen,
- Medien mit Kopfhörern oder in angemessener Lautstärke zu nutzen,
- und die auf den Stationen geltenden Ruhezeiten einzuhalten.
Auch außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten kann aufgrund des Gesundheitszustandes einzelner
Patientinnen und Patienten eine besondere Rücksichtnahme erforderlich sein.
Das Klinikpersonal kann aus medizinischen oder
organisatorischen Gründen zusätzliche Einschränkungen anordnen.
4. Besuch und Begleitpersonen
Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen, sofern der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten und der Klinikbetrieb dies zulassen.
Die jeweils geltenden Besuchsregelungen der Klinik sind zu beachten.
Besucherinnen und Besucher sollen:
- die Ruhezeiten beachten,
- Rücksicht auf Mitpatientinnen und Mitpatienten nehmen,
- Pflege-, Therapie- und Untersuchungsabläufe nicht behindern,
- und die Anweisungen des Klinikpersonals beachten.
Bei größeren Besuchergruppen kann die Klinik aus organisatorischen oder medizinischen Gründen eine Begrenzung vornehmen.
Auch ambulante Patientinnen und Patienten des MVZ können grundsätzlich von einer Begleitperson unterstützt werden. Aus medizinischen, organisatorischen oder räumlichen Gründen kann die Zahl der Begleitpersonen begrenzt werden.
Während Untersuchungen, Behandlungen oder vertraulicher Gespräche kann das medizinische Personal Begleitpersonen bitten, den Raum vorübergehend zu verlassen.
Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder liegt bei den begleitenden Erwachsenen.
Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder entsprechenden Krankheitssymptomen sollten von einem Besuch absehen, um Patientinnen und Patienten zu schützen.
4a. Aufenthalt von Kindern im Klinikgebäude und auf dem Klinikgelände
Kinder und Jugendliche sollen sich in der Klinik sicher und wohl fühlen. Gleichzeitig handelt es sich bei der Klinik um eine medizinische Einrichtung mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
Kinder bis einschließlich 12 Jahre dürfen sich daher nicht unbeaufsichtigt allein im Klinikgebäude oder auf dem Klinikgelände aufhalten. Sie müssen von einer geeigneten erwachsenen Person begleitet und beaufsichtigt werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Flure und Aufenthaltsbereiche,
- Treppenhäuser und Aufzüge,
- Außenanlagen,
- Therapie- und Funktionsbereiche,
- Wartebereiche,
- sowie die Bereiche des MVZ AnthroMed Öschelbronn.
Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der jeweiligen erwachsenen Begleitperson. Mitarbeitende der Klinik oder des MVZ übernehmen keine Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer jeweiligen beruflichen Aufgaben.
Kinder dürfen sich insbesondere nicht allein in Therapie-, Behandlungs-, Pflege- oder sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen aufhalten.
Aus Sicherheits-, Hygiene- oder organisatorischen Gründen kann die Klinik im Einzelfall weitere Einschränkungen für den Aufenthalt von Kindern festlegen.
Für Veranstaltungen oder besondere Angebote der Klinik können abweichende Regelungen gelten.
5. Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte
Die Privatsphäre unserer Patientinnen und Patienten hat einen besonders hohen Stellenwert.
Jede Person hat das Recht, in der Klinik und im MVZ vor unerwünschten Aufnahmen und der Veröffentlichung persönlicher Informationen geschützt zu werden.
Es ist daher untersagt:
- andere Patientinnen und Patienten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu fotografieren, zu filmen oder aufzunehmen,
- Mitarbeitende ohne deren Zustimmung zu fotografieren, zu filmen oder aufzunehmen,
- Gespräche oder Behandlungen heimlich mitzuschneiden,
- Patientenakten, Befunde, Medikamentenpläne oder sonstige vertrauliche Unterlagen anderer Personen zu fotografieren,
- Bildschirme oder elektronische Anzeigen mit personenbezogenen Informationen aufzunehmen,
- sowie Aufnahmen ohne entsprechende Zustimmung zu veröffentlichen oder über soziale Medien zu verbreiten.
Dies gilt auch für Aufnahmen, auf denen Personen nur im Hintergrund zu sehen oder zu hören und dadurch identifizierbar sind. Auch der erkennbare oder ableitbare Aufenthalt einer Person in der Klinik, im MVZ oder in einem bestimmten medizinischen Bereich kann Rückschlüsse auf deren Gesundheitszustand oder Behandlung zulassen und ist entsprechend zu schützen.
6. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Private Fotoaufnahmen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn ausschließlich die aufnehmende Person bzw. Personen aufgenommen werden, die ausdrücklich zugestimmt haben.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen in Patientenzimmern, Untersuchungs- und Behandlungsräumen sowie sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinik und der jeweils betroffenen Personen.
Aufnahmen für
- journalistische Zwecke,
- gewerbliche oder kommerzielle Zwecke,
- Werbung,
- Social Media,
- Film-, Fernseh- oder Videoproduktionen
bedürfen vorab der ausdrücklichen Genehmigung der Klinik.
Die Zustimmung einer einzelnen Person zur Aufnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung der Klinik.
Auch Live-Streaming aus der Klinik, dem MVZ oder von anderen Bereichen des Klinikgeländes ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
Bei öffentlichen Veranstaltungen der Klinik können besondere Regelungen gelten. Entsprechende Hinweise vor Ort sind zu beachten.
7. Mobiltelefone und digitale Geräte
Mobiltelefone, Tablets, Laptops und vergleichbare Geräte dürfen grundsätzlich verwendet werden, sofern dadurch
- keine andere Person gestört wird,
- keine medizinischen oder technischen Einrichtungen beeinträchtigt werden,
- keine unzulässigen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erfolgen,
- und keine vertraulichen Informationen unbefugt verarbeitet oder verbreitet werden.
In bestimmten medizinischen oder technischen Bereichen kann die Nutzung elektronischer Geräte aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder untersagt werden. Entsprechenden Aufforderungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
Telefonate sind möglichst außerhalb von Mehrbettzimmern oder in dafür vorgesehenen Bereichen zu führen.
Während Visiten, Untersuchungen, Therapien und vertraulichen Gesprächen bitten wir darum, Mobiltelefone nicht zu benutzen.
8. Private elektrische Geräte
Aus Gründen des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit dürfen private elektrische Geräte grundsätzlich nicht in den Patientenzimmern betrieben werden, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen sind.
Insbesondere nicht gestattet sind:
- Wasserkocher,
- Kaffeemaschinen,
- Toaster,
- Kochplatten,
- Mikrowellengeräte,
- Heizgeräte und Heizlüfter,
- elektrische Heizdecken und Heizkissen,
- Bügeleisen,
- Klimageräte,
- private Ventilatoren,
- Verlängerungskabel,
- private Mehrfachsteckdosen und Steckdosenleisten,
- sowie sonstige Geräte mit erhöhter Wärmeentwicklung oder erhöhtem Brandrisiko.
Zulässig sind grundsätzlich geeignete Ladegeräte und Netzteile für persönliche elektronische Geräte sowie geeignete Geräte zur persönlichen Körperpflege, soweit sie technisch einwandfrei sind.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Ladegeräte für Mobiltelefone und Tablets,
- Laptop-Netzteile,
- elektrische Zahnbürsten,
- elektrische Rasierer,
- Haartrockner.
Medizinisch notwendige elektrische Geräte dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem behandelnden bzw. pflegerischen Personal verwendet werden.
Beschädigte Geräte oder Geräte mit erkennbaren
Sicherheitsmängeln dürfen nicht betrieben werden.
Die Klinik kann nicht zugelassene Geräte aus Sicherheitsgründen außer Betrieb nehmen und deren Entfernung verlangen.
9. Ladegeräte, Akkus und Powerbanks
Ladegeräte und Akkus sind ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den Herstellerangaben zu verwenden.
Das Laden von Powerbanks, E-Bike- oder E-Scooter-Akkus sowie vergleichbaren Hochleistungsakkus in Patientenzimmern oder anderen Innenräumen ist nicht gestattet, sofern hierfür keine ausdrücklich vorgesehenen Ladeplätze vorhanden sind.
Akkus mit Beschädigungen, Verformungen, ungewöhnlicher Erwärmung oder anderen erkennbaren Defekten dürfen nicht verwendet oder geladen werden.
10. Brandschutz und Fluchtwege
Alle Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Nicht in Fluren, Treppenhäusern, vor Notausgängen oder auf gekennzeichneten Rettungswegen abgestellt werden dürfen insbesondere:
- Taschen und Koffer,
- Rollatoren und Rollstühle,
- Kinderwagen,
- Fahrräder,
- Schuhe,
- Kartons,
- Möbel,
- oder sonstige Gegenstände.
Notausgänge, Brandschutztüren, Feuerlöscher, Brandmeldeeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, verstellt oder ohne Anlass betätigt werden.
Offenes Feuer ist im gesamten Klinikgebäude und in den Praxisräumen des MVZ verboten.
Dazu gehören insbesondere:
- Kerzen,
- Teelichter,
- Räucherstäbchen,
- Duftlampen,
- Räucherwerk,
- und vergleichbare Gegenstände.
Ausnahmen für therapeutische oder besondere Zwecke bedürfen der vorherigen Genehmigung der Klinik.
Im Brand- oder Notfall ist Ruhe zu bewahren. Den Anweisungen des Klinikpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
11. Rauchen, E-Zigaretten, Alkohol & Drogen
Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten und vergleichbaren Produkten ist im gesamten Klinik- und Praxisgebäude nicht gestattet.
Auf dem Klinikgelände darf nur an ausdrücklich ausgewiesenen Stellen geraucht werden.
Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist auf dem gesamten Klinikgelände verboten.
Der Konsum von Alkohol ist im Klinik- und Praxisgebäude sowie auf dem Klinikgelände grundsätzlich nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Klinik vorliegt.
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen und dadurch sich selbst oder andere gefährden oder den Klinikbetrieb stören, können des Hauses verwiesen werden.
12. Medikamente und mitgebrachte medizinische Produkte
Patientinnen und Patienten dürfen Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Heilmittel oder medizinische Produkte nicht eigenständig verändern, untereinander weitergeben oder anderen Personen anbieten.
Mitgebrachte Medikamente sind dem behandelnden ärztlichen bzw. pflegerischen Personal mitzuteilen.
Auch frei verkäufliche Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und sogenannte Naturheilmittel können Wechselwirkungen mit einer Behandlung haben. Bitte stimmen Sie deren Einnahme deshalb mit dem Behandlungsteam ab.
Für ambulante Patientinnen und Patienten des MVZ gilt ebenfalls: Bitte informieren Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt über alle regelmäßig eingenommenen Medikamente und Präparate.
13. Mitgebrachte Lebensmittel & Getränke
Mitgebrachte Lebensmittel und Getränke dürfen nur in einem Umfang verzehrt werden, der mit der medizinischen Behandlung vereinbar ist.
Bei bestimmten Erkrankungen oder Therapien können besondere Ernährungsvorgaben bestehen. Diese sind zu beachten.
Leicht verderbliche oder kühlpflichtige Lebensmittel dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Klinikpersonal in Patientenzimmern aufbewahrt werden. Lebensmittelreste sind zeitnah zu entsorgen.
Aus hygienischen und medizinischen Gründen sollte auf das Teilen von Lebensmitteln mit anderen Patientinnen und Patienten verzichtet werden.
14. Hygiene & Infektionsschutz
Bitte tragen Sie dazu bei, die hygienischen Standards der Klinik und des MVZ einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere:
- die Händehygiene zu beachten,
- die ausgewiesenen Hygieneregeln einzuhalten,
- bei Infektionszeichen das medizinische Personal zu informieren,
- Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen,
- und besondere hygienische Vorgaben für Therapien, Untersuchungen und Gemeinschaftsräume zu beachten.
Bei besonderen Infektionslagen können zusätzliche Regelungen gelten. Diese sind verbindlich.
15. Tiere
Tiere dürfen grundsätzlich nicht in die Klinik- oder Praxisgebäude mitgebracht werden.
Ausgenommen sind gesetzlich geschützte Assistenzhunde sowie Tiere, deren Aufenthalt aus besonderen Gründen ausdrücklich durch die Klinik genehmigt wurde.
Auf dem Außengelände sind Hunde so zu führen, dass Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und andere Personen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
16. Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und Fahrzeuge
Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden.
Das Mitnehmen solcher Fahrzeuge in die Klinik- oder Praxisgebäude ist nicht gestattet.
E-Bike- und E-Scooter-Akkus dürfen innerhalb der Gebäude nicht geladen werden.
Auf dem Klinikgelände ist besondere Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie auf Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zu nehmen.
Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und Eingänge der Klinik müssen jederzeit freigehalten werden.
Auf dem Klinikgelände gelten die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.
Die ausgewiesenen Parkflächen sind zu nutzen. Behindertenparkplätze dürfen ausschließlich von entsprechend berechtigten Personen genutzt werden.
17. Aufenthalt im Außenbereich und in der Natur
Die Klinik Öschelbronn liegt in einer naturnahen
Umgebung. Die Außenbereiche dienen insbesondere der Erholung und sollen von allen Patientinnen und Patienten genutzt werden können.
Bitte nehmen Sie auch dort Rücksicht auf andere Menschen.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- unnötiger Lärm,
- laute Musik,
- störende Ballspiele in unmittelbarer Nähe der
- Patientenzimmer,
- Grillen oder offenes Feuer,
- das Beschädigen von Pflanzen,
- das Füttern von Wildtieren,
- sowie das Hinterlassen von Abfällen.
Die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.
18. Nutzung von Klinik- und Praxisräumen
Klinik- und Praxisräume dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion genutzt werden.
Dies gilt insbesondere für die Räumlichkeiten des MVZ AnthroMed Öschelbronn.
Nicht öffentlich zugängliche Bereiche, Personalräume, medizinische Funktionsräume, Technikräume und sonstige gekennzeichnete Bereiche dürfen nur von dazu berechtigten Personen betreten werden.
Patientinnen und Patienten des MVZ halten sich bitte in den vorgesehenen Wartebereichen auf und betreten Untersuchungs- und Behandlungsräume erst nach entsprechender Aufforderung.
Das eigenständige Bedienen oder Verstellen medizinischer, therapeutischer oder technischer Einrichtungen ist nicht gestattet, sofern keine entsprechende Einweisung erfolgt ist.
19. Therapie-, Untersuchungs- und Behandlungsbereiche
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten sowohl für die stationären und therapeutischen Bereiche der Klinik als auch für die ambulanten Untersuchungs- und Behandlungsräume des MVZ.
Bitte erscheinen Sie möglichst pünktlich zu vereinbarten Terminen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie die Praxis bzw. die Klinik bitte möglichst frühzeitig.
Während Untersuchungen und Behandlungen sind
die Anweisungen des medizinischen Personals zu beachten.
Begleitpersonen dürfen nur nach Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten und des behandelnden Personals an Untersuchungen oder Gesprächen teilnehmen.
Aus Gründen der Privatsphäre können Begleitpersonen gebeten werden, einen Untersuchungs- oder Behandlungsraum vorübergehend zu verlassen.
20. Persönliche Gegenstände & Wertsachen
Bitte bringen Sie nur Gegenstände mit, die Sie während Ihres Aufenthalts tatsächlich benötigen.
Wertgegenstände, größere Bargeldbeträge und wertvoller Schmuck sollten möglichst zu Hause bleiben.
Die Klinik übernimmt für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Geld, Schmuck, elektronische Geräte oder sonstige Wertsachen grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Klinik oder anderer Personen ist unverzüglich zu melden.
21. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind beim Stationspersonal oder am Empfang abzugeben.
Wenn Sie einen persönlichen Gegenstand verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal bzw. den Empfang.
Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen bzw. internen Aufbewahrungsfristen behandelt.
22. Werbung, Verkauf und gewerbliche Aktivitäten
Das Anbieten oder Verkaufen von Waren und Dienstleistungen ist auf dem Klinikgelände grundsätzlich nicht gestattet.
Ebenso nicht gestattet sind ohne vorherige Genehmigung:
- Werbeaktionen,
- gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen,
- das Verteilen von Flyern,
- Prospektaktionen,
- Plakatieren,
- Sammlungen,
- politische Werbung,
- organisierte Verkaufsveranstaltungen,
- sowie das Anwerben von Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitenden.
Ausnahmen gelten für von der Klinik organisierte oder ausdrücklich genehmigte Veranstaltungen und Angebote.
23. Veranstaltungen & öffentliche Angebote
Die Klinik Öschelbronn bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen, Vorträge und kulturelle Angebote für Patientinnen und Patienten sowie externe Gäste an.
Für diese Veranstaltungen können ergänzende Regelungen gelten.
Auch bei öffentlichen Veranstaltungen sind die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten zu respektieren.
Insbesondere dürfen Veranstaltungen nicht dazu genutzt werden, Patientinnen und Patienten ungefragt zu fotografieren, zu filmen oder persönliche Informationen über sie zu veröffentlichen.
24. Ambulante Behandlung im MVZ AnthroMed Öschelbronn
Das MVZ AnthroMed Öschelbronn ist räumlich direkt in das Klinikgebäude integriert und ergänzt die stationäre und teilstationäre Versorgung durch ambulante medizinische Angebote. Dazu gehören unter anderem Allgemeinmedizin, Neurologie, Onkologie und Hämatologie, Rheumatologie, Schmerzmedizin sowie Kinder- und Jugendmedizin.
Für Patientinnen und Patienten des MVZ gelten neben dieser Hausordnung die jeweiligen organisatorischen und medizinischen Regelungen der Praxis.
Dazu gehören insbesondere:
- die vereinbarten Terminzeiten,
- die Regelungen für Anmeldung und Wartebereiche,
- die Vorgaben für Untersuchungen und Behandlungen,
- die Hinweise des Praxispersonals,
- sowie die geltenden Datenschutz- und Hygienebestimmungen.
Trotz sorgfältiger Terminplanung kann es aufgrund medizinischer Notfälle oder unvorhersehbarer Behandlungsverläufe zu Wartezeiten kommen.
Bitte informieren Sie das Praxispersonal über besondere Bedürfnisse, beispielsweise eine eingeschränkte Mobilität oder erforderliche Unterstützung.
Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit können medizinische Gespräche und Untersuchungen nicht grundsätzlich in Anwesenheit weiterer Personen durchgeführt werden.
25. Internet und WLAN
Soweit die Klinik oder das MVZ einen Internet- bzw. WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, darf dieser ausschließlich im Rahmen der geltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden.
Unzulässig ist insbesondere die Nutzung für:
- rechtswidrige Inhalte,
- beleidigende oder diskriminierende Inhalte,
- gewerbsmäßige Angebote ohne Genehmigung,
- die Verbreitung von Schadsoftware,
- unbefugte Zugriffe auf fremde Systeme,
- oder sonstige strafbare Handlungen.
Die Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Die Klinik übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit des Internetzugangs.
26. Datenschutz und vertrauliche Informationen
Der Schutz personenbezogener und medizinischer Daten hat sowohl im stationären Bereich der Klinik als auch im MVZ AnthroMed Öschelbronn höchste Bedeutung.
Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen dürfen keine Unterlagen, Bildschirme oder sonstigen Informationen einsehen, fotografieren oder aufzeichnen, die personenbezogene oder medizinische Daten anderer Personen enthalten. Werden versehentlich Personen, Stimmen, medizinische Informationen oder sonstige vertrauliche Inhalte aufgenommen, ist die Aufnahme unverzüglich zu beenden. Die Inhalte dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben oder über soziale Medien verbreitet werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Anmeldebereiche,
- Empfang,
- Wartebereiche,
- Arztzimmer,
- Untersuchungsräume,
- Behandlungsräume,
- elektronische Bildschirme,
- Aufrufsysteme,
- sowie offenliegende Dokumente.
Gespräche an Empfang und Anmeldung können vertrauliche Informationen enthalten. Bitte halten Sie deshalb angemessenen Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie es, Gespräche anderer Patientinnen und Patienten mitzuhören.
Auch die Mitarbeitenden der Klinik und des MVZ sind zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz- und Schweigepflichtbestimmungen verpflichtet.
27. Beschwerden, Anregungen & Konflikte
Wir möchten, dass sich Patientinnen und Patienten bei uns gut aufgehoben fühlen. Sollte etwas nicht Ihren Erwartungen entsprechen, sprechen Sie uns bitte möglichst frühzeitig an. Viele Anliegen lassen sich direkt und unkompliziert klären.
Ansprechpartner sind zunächst:
- das zuständige Stationspersonal,
- die behandelnden Ärztinnen und Ärzte,
- die jeweiligen therapeutischen Mitarbeitenden,
- das Praxispersonal des MVZ,
- oder die Mitarbeitenden am Empfang.
Darüber hinaus können Sie sich mit Lob, Anregungen oder Beschwerden an die dafür vorgesehenen Ansprechpartner der Klinik bzw. des MVZ wenden.
Wir nehmen Rückmeldungen ernst und verstehen sie als Möglichkeit, unsere Arbeit weiterzuentwickeln.
28. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann die Klinik bzw. das MVZ – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – geeignete Maßnahmen ergreifen.
Dazu können insbesondere gehören:
- eine mündliche Verwarnung,
- die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen,
- die Entfernung nicht zulässiger Gegenstände,
- Einschränkungen des Besuchs,
- der Ausschluss von Veranstaltungen,
- die Aufforderung, das Klinikgelände zu verlassen,
- oder die Erteilung eines Hausverbots.
Bei Gefährdungen, Sachbeschädigungen, Gewalt, Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen behält sich die Klinik vor, die zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
Die gesetzlichen Rechte von Patientinnen und Patienten bleiben hiervon unberührt.
29. Ausnahmen und besondere Situationen
In begründeten Einzelfällen kann die Klinikleitung von einzelnen Regelungen dieser Hausordnung Ausnahmen zulassen.
Medizinisch notwendige, therapeutische oder behinderungsbedingte Besonderheiten werden angemessen berücksichtigt.
Bei besonderen medizinischen, hygienischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Situationen können vorübergehend zusätzliche Regelungen gelten.
Bitte beachten Sie entsprechende Aushänge und Anweisungen des Personals.
Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an das behandelnde Team, das Praxispersonal oder den Empfang.
30. Besonderheiten für ambulante Patientinnen und Patienten
Patientinnen und Patienten, die ausschließlich ambulant im MVZ AnthroMed Öschelbronn behandelt werden, sind grundsätzlich nicht an die für stationäre Patientinnen und Patienten geltenden Regelungen zum Aufenthalt, zur Unterbringung oder zu den stationären Ruhezeiten gebunden.
Alle Regelungen dieser Hausordnung, die der
- Sicherheit,
- dem Datenschutz,
- dem Brandschutz,
- dem Schutz der Privatsphäre,
- der Hygiene,
- sowie einem störungsfreien Klinik- und Praxisbetrieb
dienen, gelten jedoch auch für ambulante Patientinnen und Patienten und ihre Begleitpersonen.
Bei speziellen organisatorischen Regelungen des MVZ gelten diese für den jeweiligen Praxisbereich ergänzend.
31. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie gilt ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie zu besonderen Regelungen einzelner Bereiche der Klinik und des MVZ AnthroMed Öschelbronn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihr Team der Klinik Öschelbronn und des MVZ AnthroMed Öschelbronn
Mut zum Sein – Vertrauen ins Werden
Stand: August 2026




